Teil A
Veranstalter-Bedingungen
Zwischen dem Betreiber der Plattform PopUp (nachfolgend „Plattform“ oder „wir“) und dem zum Ticketing zugelassenen Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Sie“).
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Verkaufsfunktionen der Plattform durch den Veranstalter, insbesondere den Verkauf von Eintrittstickets, den Getränke-Vorverkauf samt Abholung sowie den Verkauf vor Ort (Abendkasse/Walk-in, Theken-Verkauf). Für die allgemeine Nutzung der App gelten zusätzlich die App-Nutzungsbedingungen.
1.2 Betreiber der Plattform sind die im Impressum angeführten Angaben; diese sind maßgeblich.
1.3 Die Plattform wird ausschließlich als technischer Vermittler tätig. Sie stellt die technische Infrastruktur für Darstellung, Verkauf, Zahlungsabwicklung und Einlasskontrolle bereit. Sie ist weder Veranstalter noch Mitveranstalter und wird nicht Vertragspartei des Ticketkaufs.
1.4 Der Kauf- bzw. Besuchsvertrag über ein Ticket, ein Getränk oder eine sonstige über die Plattform angebotene Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Käufer zustande. Der Veranstalter ist gegenüber dem Käufer Leistungserbringer und Verkäufer im umsatzsteuerlichen Sinn (Merchant of Record).
1.5 Der Veranstalter tritt gegenüber Käufern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf. Er handelt als Unternehmer; diese Bedingungen richten sich nicht an Verbraucher.
2. Zulassung und Freigabeprozess
2.1 Die Verkaufsfunktionen stehen nicht automatisch zur Verfügung. Der Veranstalter stellt über die App eine Ticketing-Anfrage und übermittelt dabei die für Rechnungslegung und Prüfung erforderlichen Stammdaten (rechtlicher Name, Firmen-/Rechnungsadresse, Sitzland, gegebenenfalls UID-Nummer bzw. Angabe der Kleinunternehmerregelung).
2.2 Die Plattform prüft die Anfrage und entscheidet nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Die Freigabe erfolgt ausdrücklich und wird dem Veranstalter mitgeteilt.
2.3 Länderbeschränkung: Ticketing steht vorerst ausschließlich Veranstaltern mit Sitz in Österreich offen. Grund sind steuerliche und registrierkassen-/fiskalrechtliche Anforderungen. Eine Ausweitung auf weitere Länder bleibt vorbehalten.
2.4 Der Veranstalter sichert zu, dass die übermittelten Stammdaten richtig und vollständig sind, und meldet Änderungen unverzüglich über das Organizer-Dashboard oder an legal@popupevent.org.
2.5 Die Plattform kann eine erteilte Freigabe jederzeit aussetzen oder widerrufen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße, unrichtige Angaben, Betrugsmuster, auffällige Rückbuchungsquoten, wiederholte Absagen ohne Erstattung, Verstöße gegen Auflagen von Stripe oder Verstöße gegen diese Bedingungen. Bereits verkaufte Tickets bleiben davon unberührt; die Plattform kann die Abwicklung bereits verkaufter Tickets zur Wahrung der Käuferinteressen fortführen.
3. Pflichten des Veranstalters
3.1 Event- und Preisangaben
- Sämtliche Angaben zu Event, Ort, Datum, Einlass, Altersgrenzen, Ticketkategorien und Kontingenten müssen richtig, vollständig und aktuell sein.
- Preise sind gegenüber Verbrauchern als Endpreise inklusive Umsatzsteuer auszuzeichnen. Anfallende Service-/Plattform-Gebühren werden im Kaufprozess gesondert ausgewiesen.
- Änderungen wesentlicher Eventdaten (Zeit, Ort, Programm) sind unverzüglich in der Plattform zu pflegen; die Information der Käufer verantwortet der Veranstalter.
3.2 Durchführung des Events
- Der Veranstalter führt das Event auf eigene Verantwortung durch und trägt sämtliche veranstaltungsrechtlichen Pflichten (behördliche Bewilligungen, Veranstaltungsstätten-, Sicherheits-, Brandschutz-, Jugendschutz-, Lärmschutz- und AKM/Verwertungsgesellschafts-Verpflichtungen sowie Versicherungen).
- Der Veranstalter sorgt dafür, dass gültige Tickets Einlass gewähren, und stellt die Einlasskontrolle sicher.
- Beim Getränke-Vorverkauf verantwortet der Veranstalter die Einlösung der gekauften Gutscheine/Getränke vor Ort sowie die Einhaltung des Jugendschutzes (Alkoholabgabe).
3.3 Steuern, Abgaben und Aufzeichnungen
- Der Veranstalter ist allein verantwortlich für seine steuerlichen Pflichten (Umsatzsteuer, Ertragsteuern, allfällige Vergnügungs-/Ortstaxen) sowie für Registrierkassen-, Belegerteilungs- und Aufzeichnungspflichten.
- Der Veranstalter setzt in der Plattform den zutreffenden Umsatzsteuersatz bzw. die Kleinunternehmerregelung selbst und hält diese Angaben aktuell.
- Die Plattform leistet keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung.
3.4 Konsumentenschutz
- Der Veranstalter hält die gegenüber Verbrauchern geltenden Vorschriften ein (insbesondere Informations- und Preisauszeichnungspflichten sowie die Regeln über Fernabsatzverträge).
- Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen zu einem bestimmten Termin regelmäßig kein Rücktrittsrecht besteht, und weist auf die von ihm gewählten Storno-/Umtauschregeln klar hin.
- Anfragen und Beschwerden von Käufern zum Event beantwortet der Veranstalter selbst und in angemessener Frist.
3.5 Inhalte und Rechte Dritter
- Der Veranstalter garantiert, dass er an allen hochgeladenen Inhalten (Bilder, Texte, Logos, Musik-/Künstlerangaben) die erforderlichen Rechte hält, und stellt der Plattform ein einfaches Nutzungsrecht zur Darstellung im Rahmen des Dienstes ein.
- Der Veranstalter hält die Plattform bei Ansprüchen Dritter aus der Verletzung dieser Zusicherung schad- und klaglos.
4. Zahlungsabwicklung über Stripe Connect
4.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect. Der Veranstalter benötigt dafür ein eigenes Stripe-Konto (Express-Account), das er über den in der Plattform bereitgestellten Onboarding-Prozess einrichtet.
4.2 Zwischen dem Veranstalter und Stripe kommt ein eigenes Vertragsverhältnis zustande. Die Bedingungen von Stripe (insbesondere das Stripe Connected Account Agreement und die Liste unzulässiger Geschäftsfelder) gelten zusätzlich und unmittelbar. Der Veranstalter ist verpflichtet, sie einzuhalten.
4.3 Die Gelder aus dem Ticket- und Getränkeverkauf fließen an den Veranstalter, abzüglich der einbehaltenen Plattform-Gebühr und der Zahlungsdienstleister-Entgelte. Die Plattform ist zu keinem Zeitpunkt Inhaberin der Kundengelder und schuldet keine Auszahlung aus eigenem Vermögen.
4.4 Auszahlungsrhythmus, Identitätsprüfung (KYC), Reserven, Sperren und Auszahlungssperren richten sich nach den Vorgaben von Stripe. Verzögerungen oder Sperren durch Stripe liegen außerhalb des Einflussbereichs der Plattform.
4.5 Solange das Stripe-Onboarding nicht abgeschlossen ist oder Stripe Zahlungen bzw. Auszahlungen einschränkt, können Verkaufsfunktionen ganz oder teilweise deaktiviert sein.
4.6 Der Veranstalter verpflichtet sich, keine Zahlungen über die Plattform abzuwickeln, die nicht mit dem angelegten Event zusammenhängen.
5. Plattform-Gebühr und monatliche Fee-Rechnung
5.1 Für die Nutzung der Verkaufsfunktionen behält die Plattform je verkauftem, bezahltem Ticket bzw. Produkt eine Plattform-Gebühr ein. Höhe und Zusammensetzung (prozentualer Anteil und/oder Fixbetrag je Verkauf) werden dem Veranstalter vor Aufnahme des Verkaufs mitgeteilt und im Organizer-Dashboard ausgewiesen.
5.2 Der Veranstalter wählt, ob die Gebühr dem Käufer aufgeschlagen („Käufer zahlt“) oder vom Ticketerlös abgezogen wird („Veranstalter zahlt“). Die Entgelte des Zahlungsdienstleisters trägt je nach gewähltem Modus der Käufer oder der Veranstalter.
5.3 Die Gebühr wird im Zuge der Zahlung technisch einbehalten (Stripe application_fee) und je Transaktion in einem Gebühren-Journal erfasst, das der Veranstalter im Dashboard einsehen kann.
5.4 Monatliche Fee-Rechnung: Über die im abgelaufenen Kalendermonat einbehaltenen Plattform-Gebühren stellt die Plattform dem Veranstalter eine Rechnung aus. Diese weist die Gebühren zuzüglich 20 % österreichischer Umsatzsteuer aus und wird im Organizer-Dashboard als PDF bereitgestellt. Die Rechnung dient der Dokumentation der bereits einbehaltenen Beträge; eine gesonderte Zahlung ist nur zu leisten, soweit ein Betrag ausnahmsweise nicht einbehalten werden konnte.
5.5 Ändert sich die steuerliche Beurteilung (etwa bei Vorliegen einer gültigen UID und Reverse-Charge-Konstellationen), wird die Rechnung entsprechend angepasst. Maßgeblich sind die vom Veranstalter hinterlegten Stammdaten.
5.6 Die Plattform kann die Gebührenhöhe für die Zukunft ändern; Punkt 10 gilt sinngemäß. Bereits laufende Verkäufe zu einem angekündigten Satz bleiben unberührt.
6. Erstattungen, Absagen und Chargebacks
6.1 Für Erstattungen gegenüber Käufern ist der Veranstalter verantwortlich. Er entscheidet über Kulanz-Erstattungen und stellt die dafür erforderliche Deckung auf seinem Stripe-Konto sicher.
6.2 Absage eines Events: Sagt der Veranstalter ein Event ab, erstattet die Plattform die betroffenen Ticket- und Getränkekäufe automatisiert an die Käufer. Der Veranstalter erteilt der Plattform hierfür bereits jetzt die Weisung und Ermächtigung, die entsprechenden Rückerstattungen über sein Stripe-Konto auszulösen.
6.3 Reicht das Guthaben auf dem Stripe-Konto für die Erstattungen nicht aus, schuldet der Veranstalter der Plattform den Ausgleich der von ihr vorgestreckten oder von Stripe eingezogenen Beträge binnen 14 Tagen.
6.4 Bereits einbehaltene Plattform-Gebühren werden bei Erstattungen anteilig rückabgewickelt, soweit dies technisch über den Zahlungsdienstleister möglich ist. Entgelte des Zahlungsdienstleisters, die dieser bei Erstattung einbehält, trägt der Veranstalter.
6.5 Chargebacks (Rückbuchungen) gehen zu Lasten des Veranstalters, einschließlich der von Stripe verrechneten Rückbuchungsgebühren. Die Plattform stellt dem Veranstalter die im System vorhandenen Nachweise (Bestell-, Ticket- und Check-in-Daten) für die Anfechtung zur Verfügung; die Anfechtung selbst führt der Veranstalter.
6.6 Auffällig hohe Erstattungs- oder Rückbuchungsquoten können zur Aussetzung der Freigabe nach Punkt 2.5 führen.
7. Belege und Rechnungen an Käufer
7.1 Aussteller der Rechnung gegenüber dem Käufer ist der Veranstalter. Die Plattform erzeugt Belege und Rechnungen lediglich technisch im Namen und für Rechnung des Veranstalters (Selbstfakturierung/Gutschriftsverfahren) und stellt sie den Käufern bereit.
7.2 Grundlage sind ausschließlich die vom Veranstalter hinterlegten Rechnungsstammdaten (rechtlicher Name, Adresse, Sitzland, UID bzw. Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuersatz). Für die Richtigkeit dieser Angaben und der daraus resultierenden Rechnungen haftet der Veranstalter.
7.3 Der Veranstalter widerspricht einer im Selbstfakturierungsverfahren erstellten Rechnung unverzüglich, wenn sie unrichtig ist; unterbleibt ein Widerspruch, gilt die Rechnung als genehmigt.
7.4 Solange die Rechnungsstammdaten unvollständig sind oder die Rechnungslegung nicht aktiviert ist, stellt die Plattform lediglich einen einfachen Kaufbeleg ohne Umsatzsteuerausweis bereit.
7.5 Die Plattform bewahrt die erzeugten Belege für die Dauer der Zusammenarbeit im System auf. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten treffen den Veranstalter; er kann die Belege jederzeit exportieren.
8. Haftung
8.1 Die Plattform haftet nicht für die Durchführung, den Inhalt, die Qualität oder den Entfall eines Events. Ansprüche aus dem Kaufvertrag richten sich ausschließlich gegen den Veranstalter.
8.2 Die Plattform haftet — soweit gesetzlich zulässig — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ausgenommen bleibt die Haftung für Personenschäden sowie eine allfällige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Der Ersatz von entgangenem Gewinn, Folgeschäden, mittelbaren Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 Die Plattform schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Störungen bei Vorleistern (Hosting, Datenbank, Zahlungsdienstleister, Mobilfunk) und höhere Gewalt begründen keine Schadenersatzpflicht.
8.5 Der Veranstalter hält die Plattform schad- und klaglos gegenüber Ansprüchen Dritter (insbesondere Käufern, Behörden, Verwertungsgesellschaften), die aus dem Event, den Angaben des Veranstalters, seinen steuerlichen Pflichten oder der Verletzung dieser Bedingungen entstehen.
8.6 Die Haftung der Plattform ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit den vom Veranstalter in den letzten zwölf Monaten gezahlten Plattform-Gebühren begrenzt.
9. Laufzeit und Beendigung
9.1 Die Vereinbarung beginnt mit der Zustimmung des Veranstalters und der Freigabe durch die Plattform und läuft auf unbestimmte Zeit.
9.2 Beide Seiten können die Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich beenden. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Bei Beendigung werden keine neuen Verkäufe mehr freigeschaltet. Bereits verkaufte Tickets bleiben gültig; der Veranstalter bleibt zur Durchführung des Events oder zur Erstattung verpflichtet. Die Plattform wickelt laufende Vorgänge (Einlass, Erstattungen, Belege, Fee-Rechnungen) noch ab.
9.4 Nach Abwicklung aller offenen Vorgänge gilt für personenbezogene Daten Punkt B.10.
10. Änderungen dieser Bedingungen
10.1 Die Plattform kann diese Bedingungen ändern, insbesondere bei neuen Funktionen, geänderten Vorgaben des Zahlungsdienstleisters oder Gesetzesänderungen.
10.2 Jede Fassung trägt eine Versionskennung (diese Fassung: organizer-terms-v1). Die jeweils gültige Fassung ist unter dieser Adresse abrufbar.
10.3 Über wesentliche Änderungen informieren wir mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail oder in der App. Widerspricht der Veranstalter nicht innerhalb dieser Frist und nutzt er die Verkaufsfunktionen weiter, gilt die neue Fassung als angenommen. Bei Widerspruch endet die Vereinbarung mit Wirksamwerden der neuen Fassung.
10.4 Für neue Ticketing-Anfragen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Anfrage veröffentlichte Fassung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Plattformbetreibers (Wien, Österreich), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.3 Der Veranstalter darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit vorheriger Zustimmung der Plattform übertragen.
12.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Fassung dieses Dokuments dient der Verständlichkeit; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
12.5 Kontakt für rechtliche Anliegen: legal@popupevent.org.
Teil B
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Zwischen dem Veranstalter als Verantwortlichem und dem Plattformbetreiber als Auftragsverarbeiter, soweit die Plattform personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeitet.
B.1 Rollenverteilung
B.1.1 Soweit die Plattform Daten von Gästen und Käufern für Ticketing, Bestellungen, Getränke-Abholung, Einlasskontrolle und Gästelisten des Veranstalters verarbeitet, handelt sie als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters. Der Veranstalter ist insoweit Verantwortlicher und hat für eine Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu sorgen.
B.1.2 Für den Betrieb der App und der Plattform selbst — Nutzerkonten, Profile, Event-Discovery, Chat, Empfehlungen, Sicherheits- und Moderationsfunktionen, Missbrauchsabwehr sowie eigene gesetzliche Pflichten — ist die Plattform eigenständig Verantwortliche. Diese Verarbeitungen sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung; es gilt die Datenschutzerklärung der Plattform.
B.1.3 Zahlungsdaten (Karten-, Konto- und Identifizierungsdaten) verarbeitet der Zahlungsdienstleister Stripe als eigener Verantwortlicher zur Erfüllung seiner aufsichts- und geldwäscherechtlichen Pflichten.
B.2 Gegenstand und Dauer
B.2.1 Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung der in Teil A beschriebenen Verkaufs- und Einlassfunktionen.
B.2.2 Die Dauer entspricht der Laufzeit der Vereinbarung nach Teil A Punkt 9 zuzüglich der Fristen nach Punkt B.10.
B.3 Art und Zweck der Verarbeitung
- Erstellung, Zustellung und Verwaltung von Tickets, Gutscheinen und Bestellungen
- Abwicklung von Käufen, Übertragungen, Warteliste, Erstattungen und Belegen
- Einlasskontrolle (QR-Scan, Check-in-Status, Gästeliste) und Ausgabe vorbestellter Getränke
- Bereitstellung von Verkaufsstatistiken und Journalen an den Veranstalter
- Versand transaktionsbezogener Nachrichten (Kaufbestätigung, Erinnerung, Absage-/Erstattungsinformation) im Auftrag des Veranstalters
- Speicherung und Sicherung (Backups) der vorgenannten Daten
Die Verarbeitung erfolgt automatisiert; eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR findet nicht statt, ausgenommen die in B.8 genannten Fälle auf Grundlage geeigneter Garantien.
B.4 Kategorien betroffener Personen und Daten
Betroffene Personen: Käufer und Gäste des Veranstalters, Empfänger übertragener Tickets, Mitarbeiter/Personal des Veranstalters mit Zugriff auf Scanner- und Verkaufsfunktionen.
Datenarten:
- Stammdaten: Name bzw. angezeigter Name, E-Mail-Adresse
- Ticketdaten: Ticketnummer/Code, Ticketkategorie, Preis, Kaufzeitpunkt, Status (gültig, übertragen, storniert)
- Check-in-Daten: Zeitpunkt und Ergebnis des Scans, scannendes Personal
- Bestelldaten: bestellte Getränke/Produkte, Menge, Abholstatus, Bar/Ausgabestelle
- Zahlungsbezogene Metadaten: Betrag, Währung, Zahlungsstatus, Zahlungsreferenz (keine vollständigen Kartendaten — diese liegen ausschließlich bei Stripe)
- Kommunikationsdaten aus transaktionsbezogenen Nachrichten
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Veranstalter darf solche Daten nicht über die Verkaufsfunktionen erheben.
B.5 Weisungsrecht
B.5.1 Die Plattform verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Veranstalters. Als Weisungen gelten diese Vereinbarung sowie die Einstellungen und Aktionen, die der Veranstalter in der App bzw. im Organizer-Dashboard vornimmt.
B.5.2 Weisungen darüber hinaus sind in Textform an legal@popupevent.org zu richten.
B.5.3 Hält die Plattform eine Weisung für rechtswidrig, informiert sie den Veranstalter und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
B.5.4 Ist die Plattform nach Unionsrecht oder mitgliedstaatlichem Recht zu einer Verarbeitung verpflichtet, informiert sie den Veranstalter vorab, sofern das Recht dies nicht verbietet.
B.6 Vertraulichkeit
B.6.1 Die Plattform verpflichtet alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
B.6.2 Der Zugriff ist auf Personen beschränkt, die ihn zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (Need-to-know-Prinzip).
B.7 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Die Plattform trifft dem Risiko angemessene Maßnahmen, insbesondere:
- Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS) für sämtliche Verbindungen; Verschlüsselung besonders schutzwürdiger Stammdaten in der Datenbank; verschlüsselte Backups.
- Zugriffskontrolle: rollenbasierte Berechtigungen für Veranstalter und Personal, authentifizierte Sitzungen mit begrenzter Gültigkeit, Mehr-Faktor-Schutz für administrative Zugänge, Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe.
- Trennung: logische Mandantentrennung — ein Veranstalter sieht ausschließlich die Daten seiner eigenen Events.
- Verfügbarkeit: regelmäßige Backups, Wiederherstellungsverfahren, Überwachung der Systeme.
- Datenminimierung: Erhebung nur der für Verkauf und Einlass erforderlichen Daten; Löschroutinen für abgelaufene Vorgänge.
- Überprüfung: regelmäßige Kontrolle und Weiterentwicklung der Maßnahmen entlang des Stands der Technik.
Die Maßnahmen können weiterentwickelt werden, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Eine detaillierte Beschreibung wird auf Anfrage bereitgestellt.
B.8 Unterauftragsverarbeiter
B.8.1 Der Veranstalter genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
- Stripe — Zahlungsabwicklung, Auszahlungen, Rückerstattungen und Betrugsprävention. Stripe handelt für die Zahlungsdaten zugleich als eigener Verantwortlicher (siehe B.1.3). Datenübermittlungen in Drittländer erfolgen auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln.
- Hetzner Online GmbH — Hosting der Anwendungsserver, Rechenzentrum in Deutschland.
- Supabase — Betrieb der PostgreSQL-Datenbank, Region EU.
B.8.2 Weitere technische Dienstleister für Randfunktionen (z. B. Versand transaktionsbezogener E-Mails, Push-Zustellung, Objektspeicher für Bilder) können eingesetzt werden; sie sind vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau verpflichtet und werden auf Anfrage benannt.
B.8.3 Genehmigungsfiktion bei Wechsel: Die Plattform darf Unterauftragsverarbeiter hinzufügen oder austauschen. Sie informiert den Veranstalter mindestens 30 Tage vorab per E-Mail oder im Organizer-Dashboard. Der Veranstalter kann aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen; widerspricht er nicht, gilt der Wechsel als genehmigt. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs, der eine Fortführung des Dienstes unmöglich macht, kann jede Seite die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden.
B.8.4 Die Plattform verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Pflichten dieser Vereinbarung und haftet für dessen Verhalten wie für eigenes.
B.9 Unterstützungspflichten
B.9.1 Die Plattform unterstützt den Veranstalter mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Richtet sich eine Anfrage unmittelbar an die Plattform und betrifft sie die Auftragsverarbeitung, leitet die Plattform sie unverzüglich weiter.
B.9.2 Die Plattform unterstützt bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen der Aufsichtsbehörde, soweit dies für den Veranstalter erforderlich und der Plattform zumutbar ist.
B.9.3 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Die Plattform informiert den Veranstalter unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, über Vorfälle, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betreffen, und stellt die zur Meldung nach Art. 33 DSGVO erforderlichen Informationen bereit.
B.9.4 Für Unterstützungsleistungen, die über den üblichen Aufwand deutlich hinausgehen, kann die Plattform ein angemessenes Entgelt verlangen; sie kündigt dies vorab an.
B.10 Löschung und Rückgabe
B.10.1 Nach Beendigung der Vereinbarung löscht die Plattform die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Veranstalters zurück, sobald sie für die Abwicklung offener Vorgänge nicht mehr benötigt werden.
B.10.2 Der Veranstalter kann seine Verkaufs-, Ticket- und Bestelldaten während der Laufzeit und für 30 Tage nach Beendigung über das Organizer-Dashboard exportieren.
B.10.3 Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (insbesondere Belege, Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen), bewahrt die Plattform bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf und verarbeitet sie ausschließlich zu diesem Zweck.
B.10.4 Daten, für die die Plattform selbst Verantwortliche ist (B.1.2), bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
B.10.5 Backups werden im Rahmen des regulären Backup-Zyklus überschrieben; bis dahin bleiben sie zugriffsbeschränkt.
B.11 Kontroll- und Nachweisrechte
B.11.1 Die Plattform stellt dem Veranstalter auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung der Art.-28-Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung.
B.11.2 Der Veranstalter kann Überprüfungen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, nicht mit der Plattform im Wettbewerb stehenden Prüfer durchführen lassen. Prüfungen sind mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens 14 Tage) anzukündigen, auf Geschäftszeiten zu beschränken und dürfen den Betrieb nicht unangemessen beeinträchtigen; ohne besonderen Anlass genügt eine Prüfung pro Kalenderjahr.
B.11.3 Vorhandene Nachweise (z. B. Zertifikate oder Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter) können zur Erfüllung dieser Pflicht vorgelegt werden.
B.12 Rangfolge und Haftung
B.12.1 Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B geht in datenschutzrechtlichen Fragen Teil B vor.
B.12.2 Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO; im Innenverhältnis gilt ergänzend Teil A Punkt 8, soweit dem keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
Zustimmung: Die Zustimmung zu diesem Dokument erfolgt elektronisch im Zuge der Ticketing-Anfrage in der App. Gespeichert werden die Versionskennung (organizer-terms-v1) und der Zeitpunkt der Zustimmung. Dieses Dokument bleibt unter dieser Adresse abrufbar.
Version: organizer-terms-v1 · Stand: 14.08.2026 · Kontakt: legal@popupevent.org